Im Corona-Lockdown müssen auch Fitnessstudios geschlossen bleiben. Kunden haben für den Zeitraum der Schließung Anspruch auf eine Erstattung. Fitnessstudio-Erstattung sagt Ihnen, wie Sie Ihr Geld von Fit/One zurückerhalten. Aktuell sind mehr als 200 Gegenforderungen an Fit/One in unserem System.
Unsere Kunden leiten uns regelmäßig Standardemails des Studios weiter. Auch wenn wir das Studio bereits kontaktiert haben, versucht der Betreiber auf die Kunden weiterhin Druck auszuüben. Diese E-Mails des Studios sind unprofessionell und versuchen, dem Kunden ein schlechtes Gewissen einzureden, dem Kunden seine Rechte zu verkürzen und die Rückzahlung unter allen Umständen zu verhindern. Den vollen Text finden Sie unter Punkt 11.
Warnung: Fit One versucht unsere Kunden separat zu kontaktieren und täuscht eine Einwilligung des Kunden vor, mit der Rückzahlung des halben Betrags einverstanden zu sein. Das Studio überweist dann die Hälfte und versucht, eine Vertragsaufhebung zwischen uns und dem Kunden zu erzwingen. Selbstverständlich ist dies - dem üblichen Gebaren des Studios entsprechend - rechtlich falsch und kundenunfreundlich. Sobald wir einmal Beauftragt sind, kämpfen wir die komplette Rückzahlung durch. Und die Zahlung des Studios? Hat rechtlich keine Wirkung, denn nach der Beauftragung muss das Studio an uns leisten, und niemanden sonst. Wenn das Studio den Betrag zurück will, muss es sich schon mehr Mühe geben.
Ja, im Corona-Lockdown muss auch Ihr Fit/One-Fitnessstudio geschlossen bleiben. Für zu viel gezahlte Beiträge während der Corona-Schließung haben Sie grundsätzlich Anspruch auf eine Erstattung von Fit/One.
Der erste nationale Lockdown hatte zuvor am 23. März 2020 begonnen. Fitnessstudios in ganz Deutschland mussten rund zwei Monate lang schließen. Wann sie wieder eröffnen durften, variierte von Bundesland zu Bundesland. An diesen Daten durften Fit/One sowie andere Fitnessstudios nach dem ersten Lockdown wieder öffnen:
Am 2. November 2020 trat der sogenannte „Lockdown light“ in Kraft, auf den sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer in Absprache mit der Bundesregierung geeinigt hatten. Auch Fitnessstudios waren betroffen und mussten schließen.
Am 13. Dezember 2020 einigte man sich aufgrund steigender Infektionszahlen auf einen bundesweiten Lockdown bis zum 10. Januar 2021 - auch Fit/One und Co. blieben weiterhin dicht. Der Lockdown wurde anschließend zuerst bis zum 31. Januar 2021 und daraufhin bis zum 14. Februar 2021 verlängert.
Nein. Wenn Ihr Fitnessstudio wegen der Coronakrise nicht öffnen darf, müssen Sie für diese Zeit keinen Mitgliedsbeitrag zahlen. Ihnen steht ein Zahlungsverweigerungsrecht zu, weil Sie von der Zahlungspflicht kraft Gesetzes befreit sind. Das Prinzip lautet „Keine Leistung, kein Geld“ und es gilt auch in Zeiten einer Pandemie. Gesetzlich geregelt ist dies in § 326 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Zur Zahlung verpflichtet sind Sie als Kunde ausschließlich für Zeiträume, in denen sie die im Vertrag festgeschriebenen Dienstleistungen auch wirklich in Anspruch nehmen könnten. So lange das Studio wegen einer Pandemie geschlossen bleibt, ist dies nicht möglich. Auch ein Online-Trainingsprogramm stellt keinen gleichwertigen Ersatz dar. Der überwiegende Teil der Juristen ist sich daher einig, dass Fitnessstudios wie Fit/One ihre Mitgliedsbeiträge bei einer vorübergehenden Schließung wegen Corona-Pandemie erst gar nicht einziehen durften.
Sollten Sie daher eine Lastschrift zurückgegeben haben, dürfen Ihnen dafür auch keine Kosten in Rechnung gestellt werden.
Als Kunde steht es Ihnen selbstverständlich frei, Ihren Mitgliedsbeitrag freiwillig weiterhin zu entrichten, um ihr Fitnessstudio in einer schweren Zeit zu unterstützen und möglicherweise sogar vor der Insolvenz zu bewahren. Verpflichtet sind sie dazu aber keineswegs.
Und: Sobald Ihr Fitnessstudio wieder öffnet, müssen Sie ebenfalls nur die Leistungen bezahlen, die Sie auch tatsächlich nutzen können. Bei einem eingeschränkten Angebot - zum Beispiel einer weiterhin geschlossenen Sauna oder einem reduzierten Kursprogramm - könnte dieser Aspekt relevant werden.
Im Klartext: Auch wenn ein Lockdown vorüber ist, haben Sie gute Karten, sich einen Teil Ihrer Beiträge von Fit/One zurückzuholen. Fitnessstudio-Erstattung hilft Ihnen dabei. Unser Team arbeitet mit spezialisierten Anwälten zusammen und setzt Ihr Recht für Sie durch.
Es gibt kein Sonderkündigungsrecht wegen der Corona-Krise. Sie können also nicht außerordentlich (fristlos) kündigen, weil die Einrichtung vorübergehend schließen musste.
Aber: Sie können Ihre Mitgliedschaft bei Fit/One während der Coronakrise ganz normal zum nächstmöglichen Datum kündigen. Beispiel: Sie haben am 1. März 2020 einen Vertrag bei Fit One mit einer Laufzeit über ein Jahr geschlossen. Dann können Sie fristgerecht zum 28. Februar 2021 kündigen.
Da aktuell nicht klar ist, wie lange Studios noch geschlossen bleiben müssen, und die Impfung der Bevölkerung noch einige Zeit dauern wird, ist eine Kündigung durchaus legitim.
Wegen des Corona-Lockdowns haben zahlreiche Hobbysportler ihr Workout ins Freie oder in die eigenen vier Wände verlegt — und ihre Mitgliedschaft im Fitnessstudio gekündigt. Für die Fitnesscenter ist dies ein schwerer wirtschaftlicher Schlag. Dennoch ist es mit dem geltenden Recht nicht vereinbar, wenn einzelne Studios eine Kündigung ihrer Kunden nicht akzeptieren.
Den Verbraucherzentralen in Deutschland sind Fälle bekannt, in denen Fitnessstudios auf die ordnungsgemäße Kündigung eines Vertrags mit einer kostenpflichtigen Vertragsverlängerung um drei Monate reagiert haben. Manchmal verlängerten sie die Verträge um exakt die Zeiten, in denen das Studio coronabedingt geschlossen bleiben musste. Dieses Vorgehen ist illegal!
Eine Rechtsgrundlage dafür gibt es nicht. Die im Vertrag vereinbarte Laufzeit und auch ihr Ende gilt trotz Covid-19 weiterhin. Verbraucher müssen sich das gesetzwidrige Vorgehen ihres Fitnesscenters nicht bieten lassen und können ihr Geld zurückfordern.
Eine korrekte Kündigung erfordert etwas mehr Aufwand als nur eine E-Mail. So gehen Sie am besten vor, um Ihren Vertrag nachweisbar zu kündigen:
-Die beste Lösung: Sie stellen Ihre Kündigung per Post als Einschreiben mit Rückschein zu.
Zweitbeste Lösung: Sie schicken die Kündigung per Fax mit qualifiziertem Sendebericht.
Dritte Alternative mit Zeugen: Sie haben einen Zeugen, der Ihnen zusieht während Sie die Kündigung schreiben und in einen Umschlag stecken, diesen dann vor Ort im Briefkasten Ihres Fit/One-Studios einwerfen.
Letzte und schlechteste Möglichkeit: Sie erscheinen mit zwei ausgedruckten Kündigungsschreiben persönlich in Ihrem Fit/One-Studio, sofern dieses geöffnet hat. Die eine Ausfertigung erhält das Fitnessstudio, die andere lassen Sie sich vor Ort mit einem Eingangsstempel versehen bzw. mit dem aktuellen Datum unterschreiben.
Tipp: Ein Kündigungsschreiben können Sie ganz bequem hier bei Fitnessstudio-Erstattung herunterladen, sobald Sie einen Antrag auf Erstattung gestellt haben.
Bewahren Sie alle Unterlagen sorgfältig auf. Mit ihrer Hilfe können Sie im Falle einer juristischen Auseinandersetzung den Nachweis erbringen, dass Ihre Kündigung bei Fit/One auch tatsächlich eingegangen ist und wann dies geschah.
Im nächsten Schritt stellen Sie die Zahlungen an Fit/One ein - und zwar ab dem Zeitpunkt, an dem Ihre fristgerechte Kündigung gilt. Dafür müssen Sie entweder den Dauerauftrag bei Ihrer Bank stoppen oder die Einzugsermächtigung per Lastschrift widerrufen - je nachdem, auf welche Art und Weise Sie bislang Ihre Mitgliedsgebühren abgeführt haben.
Sollte Fit/One weiterhin Beträge unrechtmäßig von Ihrem Konto abbuchen, können Sie sich diese mit Hilfe Ihrer Bank zurückholen (Achtung: hier gibt es nur eine begrenzte Zeit,in der Sie eine im Voraus erlaubte SEPA-Lastschrift zurückbuchen lassen können – max. innerhalb von 8 Wochen ab dem Tag der Abbuchung).
Prinzipiell: Ja. Es gibt aber Ausnahmen.
Grundlage ist das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht und im Recht der Europäischen Gesellschaft (SE) und der Europäischen Genossenschaft (SCE)“ der Bundesregierung, das am 20. Mai 2020 in Kraft trat.
Im Gesetzestext heißt es: „Soweit eine Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstige Freizeiteinrichtung aufgrund der COVID-19-Pandemie zu schließen war oder ist, ist der Betreiber berechtigt, dem Inhaber einer vor dem 8. März 2020 erworbenen Nutzungsberechtigung anstelle einer Erstattung des Entgelts einen Gutschein zu übergeben.“ Und weiter: „Der Wert des Gutscheins muss den gesamten Eintrittspreis oder das gesamte sonstige Entgelt einschließlich etwaiger Vorverkaufsgebühren umfassen. Für die Ausstellung und Übersendung des Gutscheins dürfen keine Kosten in Rechnung gestellt werden.“
Die Gutschein-Lösung wurde vereinbart, um Unternehmen durch die Coronakrise zu helfen. Den Gutschein können Sie einlösen, sobald Ihr Fitnessstudio wieder öffnet. Unter bestimmten Umständen können Sie sich den Gutscheinbetrag aber auch auszahlen lassen. Nämlich dann, wenn:
So kann etwa die Annahme eines Gutscheins unzumutbar sein, wenn Sie ohne die Auszahlung des Gutscheinbetrags nicht in der Lage sind, existenziell wichtige Lebenshaltungskosten wie Miet- und Energierechnungen zu begleichen. Auch andere Gründe können zulässig sein, sofern Sie sie plausibel erklären und glaubhaft machen können. Belege dafür müssen Sie dem Fitnessstudio keine vorlegen. Bei einer möglichen juristischen Auseinandersetzung vor Gericht müssen Sie allerdings sehr wohl belegen, dass Sie den Gutscheinbetrag in bar für Ihre Lebenshaltungskosten benötigen.
Übrigens: Für die Fitnesscenter besteht keineswegs die Pflicht, statt einer Erstattung in Geld einen Gutschein auszustellen. Sollten Sie als Kunde bereits eine Corona-Erstattung Ihres Fitnessstudios erhalten haben und sollen die Erstattung nun auf Verlangen des Betreibers wieder gegen einen Gutschein eintauschen, dann lassen Sie sich nicht auf den Deal ein.
Sie möchten von vornherein keinen Gutschein, sondern eine Erstattung in Geld? Fitnessstudio-Erstattung hilft Ihnen dabei. Bitte weiterlesen…
Falls Sie Mitgliedsbeiträge im Voraus an Ihr Fitnessstudio gezahlt haben, haben Sie für den Zeitraum der Corona-Schließung einen grundsätzlichen Anspruch auf Erstattung in Geld. So holen Sie sich Ihr Geld von Fit/One zurück:
Fitnessstudio-Erstattung kümmert sich um Ihr Anliegen, bis Sie alle zu viel gezahlten Mitgliedsbeiträge wieder auf dem Konto haben. Unser Team arbeitet dafür mit erfahrenen Rechtsanwälten zusammen. Probieren Sie uns aus!
Unsere Kunden haben uns bisher beauftragt, Erstattungen von diesen Studios zu erhalten:
Die oben angegebenen Studios stellen Beispiele von Eingaben unserer Kunden dar. Unser Team prüft die Adressangaben wenn möglich gegen.
Die folgende Tabelle zeigt 200 der letzten Zahlungen der von uns angeschriebenen Studios. Wir haben die Angaben anonymisiert und die Werte gerundet, um nicht durch genaue Zahlen Rückschlüsse auf einzelne Kunden zu erlauben.
Update: Das BGH-Urteil vom 04.05.2022 stellt abschliessend klar, dass Studios das Geld zurück zahlen müssen.
Details zum Urteil finden Sie auf der linken Seite.
Damit gibt es juristisch keinerlei Möglichkeit für die Studios, die illegal abgebuchten Beträge zu behalten.
Als einer der führenden Anbieter im Markt können wir - nach über 20.000 bearbeiteten Anfragen - klar sagen, dass Studios oft aus Prinzip erst nach einer erfolgreichen Klage zahlen.
Daher werden von unseren Anwälten viele tausende Klagen gegen die Studiobetreiber vor Gericht eingereicht.
Falls Sie Ihre Rückforderung noch nicht geltend gemacht haben, sollten Sie dies umgehend erledigen. Teilweise erhalten unsere Kunden bis zu 1.000 Euro an Beiträgen zurück.
Ja, selbstverständlich. Auch Firmenkunden haben einen Anspruch auf eine Corona-bedingte Erstattung von Fit/One, wenn die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbracht worden sind. Dies ist bei einer coronabedingten Schließung zweifellos der Fall.
Sie sind Firmenkunde bei Fit/One und wollen prüfen, ob Sie Anspruch auf eine Erstattung wegen Corona haben? Sprechen Sie uns an! Fitnessstudio-Erstattung arbeitet mit spezialisierten Rechtsanwälten zusammen und hilft Privat- und Firmenkunden dabei, ihren Anspruch gegenüber Fit/One durchzusetzen.
Wichtig ist hier: Häufig geht es direkt um mehrere tausend Euro. Daher arbeiten wir in diesen Fällen schon bei der Antragserstellung mit unserer Partnerkanzlei zusammen, um alle relevanten Daten korrekt zu erfassen.
Studios wollen gerne "eine persönliche Diskussion" führen, um das aus unserer Sicht unrechtmäßig abgebuchte Geld behalten zu können. Hier der Text einer Standardemail des Fitnessstudios:
Liebe XXX (*Name verdeckt),
mein Name ist XXX XXX und habe zu meiner Verwunderung ein Schreiben von The Flight-Refund GmbH erhalten.
Dabei habe ich den Eindruck gewonnen, dass Du von denen übers Ohr gehauen wirst: ich vermute, Du hast dein Guthaben für ca. 40% an die abgetreten.
Warum hast Du das gemacht?
Hat Dir jemand vorgegaukelt meine Firma wäre nicht in der Lage, dein Guthaben 1 zu 1 zu honorieren?
Warum hast Du dich nicht bei uns gemeldet?
Egal, wie auch immer: ich möchte mit Dir darüber reden und lasse nicht zu, dass unsere Mitglieder ihre Guthaben für einen Appel und ein Ei an irgendwelche unseriöse Geierfonds verkaufen, die Euch ein paar Euro geben und dann von uns tausende fordern.
Bitte melde dich bei uns, wir möchten die Angelegenheit persönlich klären.
XXX XXX (Name Geschäftsführer verdeckt, Handynummer entfernt)
oder XXX XXX (Name Geschäftsführerin verdeckt, Handynummer entfernt)
Mit freundlichen Grüßen
XXX
Generell gilt jedoch: Studios möchten gerne die gezahlten Beiträge gehalten, da ansonsten eine andere Finanzierung nötig wird. Aktuell vergeben aber nur wenige Banken bereitwillig Darlehen an von Insolvenz bedrohte Unternehmen.
Uns sind folgende Tricks und Vorgehensweisen bekannt (nicht Fit/One-spezifisch):
Fit/One bietet verschiedene Vertragsmodelle an:
Hinzu kommt jeweils eine einmalige Anmeldegebühr von 25 Euro.
Der günstige Tarif bei Fit/One kostet demnach 265 Euro pro Jahr, der teuerste 625 Euro (Stand: Januar 2021).
Die Hygieneverordnungen sind in Deutschland von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Jeder Betreiber ist selbst dafür verantwortlich, die in seinem Bundesland aktuell geltenden Hygienebestimmungen einzuhalten. Um Genaueres über die Corona-Regeln zu erfahren, die in Ihrem Fit/One-Studio gelten, wenden Sie sich bitte direkt an den Betreiber.
Hier sind einige exemplarische Beispiele für Hygienevorschriften in Fitnessstudios, die einzelne Bundesländer wegen Corona erlassen haben:
Bei einer angeordneten Schließung des Fitnessstudios wegen Corona spielen die Hygienemaßnahmen naturgemäß keine Rolle.
Fit/One hat über 30 Standorte, die ganze Liste finden Sie auf der Seite von Fit/One: Studiosuche
Grundsätzlich ist das Risiko, sich mit dem Coronavirus zu infizieren, in Innenräumen deutlich höher als im Freien. Grund: Das Virus verbreitet sich über feine Partikelwolken, sogenannte Aerosole, und dies vor allem in schlecht gelüfteten Räumen. Besonders schlecht ist es, wenn Menschen dabei viel atmen, sprechen oder singen - vor allem ersteres ist im Studio ein Problem.
Japanische Wissenschaftler haben berechnet, dass das Risiko einer Indoor-Übertragung verglichen mit dem Übertragungsrisiko draußen 19-mal höher ist. Bei einer Untersuchung in China hatte sich die Virus-Übertragung nur in einem von insgesamt 7.324 Fällen im Freien ereignet. Laut Analyse französischer Forscher hatten sich von 201 analysierten Corona-Ausbrüchen an 22 Orten auf der ganzen Welt 197 in Innenräumen ereignet. Eine großangelegte Meta-Studie der US-Universität Berkeley bestätigte ebenfalls, dass die Gefahr, sich im Freien mit dem Coronavirus zu infizieren, im Vergleich mit der Infektionsgefahr in Innenräumen äußerst gering ist.
Das Übertragungsrisiko ist laut Forschern vom Pasteur-Institut in Paris am höchsten in Restaurants und Bars. Auch Fitnessstudios zählen demnach zu gefährlichen Orten. Wie hoch das Ansteckungsrisiko in Ihrem Fit/One-Studio ist, hängt dabei auch von den individuellen Rahmenbedingungen ab. Relevant ist zum Beispiel…
Die Gefahr eines schweren Verlaufs von Covid-19 steigt mit zunehmendem Alter an. Auch Faktoren wie Rauchen, Übergewicht und Vorerkrankungen können das Risiko für eine schwere Coronaerkrankung erhöhen. Für Mitglieder von Risikogruppen ist daher besondere Vorsicht geboten - auch im Fitnesstudio.
Fit/One ist eine Discounter-Fitnesskette. Sie betreibt über 30 Studios, vornehmlich in den großen deutschen Städten. Im Ausland hat Fit/One Standorte in Wien und Warschau.
Die Fit/One GmbH hat ihren Sitz in Waldbrunn in Baden-Württemberg.
Sehr gering. Kieser verdient gutes Geld, hat hohe monatliche Gebühren und einen sehr stabilen Kundenstamm. Wir gehen davon aus, dass die Studios zurückzahlen können bzw. die Gutscheine einlösen werden.
Die Gerichte in Deutschland haben tausende von Klagen zu diesem Thema vorliegen. Unseres Wissens nach verlieren die Studios praktisch jeden Fall, bei dem es um eine Rückzahlung geht.
Alleine unsere Firma hat schon über 2.000 Klagen vorbereitet, und täglich werden es mehr.
Update 04.05.2022: Der Bundesgerichtshof hat am 04.05.2022 ein Urteil gegen einen Studiobetreiber veröffentlicht, welches die weiteren restlichen Auseinandersetzungen sehr, sehr einfach werden lässt.
Sie finden das Urteil hier: Bundesgerichtshof vom 04.05.2022.
Falls Sie bisher Ihre Forderung nicht eingereicht haben, sollten Sie dies umgehend erledigen.