Fitnessstudio wegen Corona geschlossen:
Erstattung von Fitness First Germany?

Ihnen steht eine Erstattung zu - Hier alle Fakten:

Im Corona-Lockdown müssen auch Fitness First Germany Studios geschlossen bleiben. Kunden haben für den Zeitraum der Schließung allerdings Rechte. So besteht ein Anspruch auf Nichtabbuchung der Mitgliedsbeiträge. Wenn diese bereits abgebucht wurden, so steht den Kunden grundsätzlich ein Anspruch auf Erstattung der Beiträge zu. Fitnessstudio-Erstattung sagt Ihnen, wie Sie Ihr Geld von Fitness First zurückerhalten.

Update: Das Studio hat einen professionellen Austausch mit uns angefangen, bittet aber um eine Fristverlängerung für die Bearbeitung unserer Forderungen. Wir haben diese Verlängerung in Anbetracht der Arbeitslast für die Rechtsabteilung gewährt. Wir gehen von einer korrekten Bearbeitung unserer Forderungen für unsere Kunden aus. Details der Anfrage des Studios stehen weiter unten.
Zusätzlich bestätigen uns einige unsere Kunden den Erhalt von Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach unserem Tätigwerden.

Ist mein Fitness First Germany-Fitnessstudio wegen Corona geschlossen?

Ja, im Corona-Lockdown muss auch Ihr Fitness First Studio geschlossen bleiben. Für zu viel abgebuchte Beiträge während dieser Zeit haben Sie aber einen grundsätzlichen Anspruch auf Beitragserstattung von Fitness First.

Wann war mein Fitnessstudio geschlossen?

Der erste nationale Lockdown hatte zuvor am 23. März 2020 begonnen. Fitnessstudios in ganz Deutschland mussten rund zwei Monate lang schließen. Wann sie wieder eröffnen durften, variierte von Bundesland zu Bundesland. An diesen Daten durften Fitness First Studios sowie andere Fitnessstudios nach dem ersten Lockdown wieder öffnen:

  • Fitnessstudios in München: 8. Juni 2020
  • Fitnessstudios in Berlin: 2. Juni 2020
  • Fitnessstudios in Hamburg: 27. Mai 2020
  • Fitnessstudios in Frankfurt: 15. Mai 2020
  • Fitnessstudios in Düsseldorf: 11. Mai 2020
  • Fitnessstudios in Köln: 11. Mai 2020
  • Am 2. November 2020 trat der sogenannte „Lockdown light“ in Kraft, auf den sich die Bundesregierung und Bundesländer geeinigt hatten. Auch Fitness First Studios waren betroffen und mussten schließen.

    Am 13. Dezember 2020 einigte man sich aufgrund steigender Infektionszahlen auf die Verlängerung des bundesweiten Lockdowns bis zum 10. Januar 2021 - auch Fitness First und Co. blieben weiterhin geschlossen. Der Lockdown wurde anschließend zuerst bis zum 31. Januar 2021 und daraufhin bis zum 14. Februar 2021 verlängert.

    Muss ich bei einem Lockdown Mitgliedsbeiträge an Fitness First Germany zahlen?

    Nein. Wenn Ihr Fitness First Studio wegen der Corona-Pandemie nicht öffnen darf, besteht keine Pflicht, für diese Zeit an das Fitnessstudio Mitgliedsbeiträge zu zahlen. Ihnen steht ein Zahlungsverweigerungsrecht zu, weil Sie von der Zahlungspflicht kraft Gesetzes befreit sind. Und das gilt auch in Zeiten einer Pandemie. Ein „force majeure“, Naturereignis oder einen hoheitlichen Eingriff bzw. außergewöhnlichen Umstand kennt das Gesetz in diesem Zusammenhang nicht. Das Prinzip lautet: „Keine Leistung vom Fitnessstudio, kein Anspruch auf Geld“. Gesetzlich geregelt ist dies in § 326 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

    Zur Zahlung verpflichtet sind Sie als Kunde ausschließlich für Zeiträume, in denen das Fitnessstudio die im Vertrag vereinbarten Dienstleistungen auch tatsächlich erbringen konnte. So lange das Studio wegen einer Pandemie geschlossen bleibt, ist dies nicht möglich. Auch ein Online-Trainingsprogramm stellt keinen gleichwertigen Ersatz für das geschuldete Training in den Räumlichkeiten des Fitnessstudios dar. Der überwiegende Teil der Juristen ist sich daher einig, dass Fitnessstudios wie Fitness First die von Ihnen geforderten Mitgliedsbeiträge auch bei einer vorübergehenden Schließung wegen Corona-Pandemie erst gar nicht abbuchen durften.

    Sollten Sie daher eine Lastschrift zurückgegeben haben, dürfen Ihnen dafür auch keine Kosten in Rechnung gestellt werden.

    Als Kunde steht es Ihnen selbstverständlich frei, Ihren Mitgliedsbeitrag freiwillig zu entrichten, um Ihr Fitnessstudio in einer schweren Zeit zu unterstützen und möglicherweise sogar vor der Insolvenz zu bewahren. Verpflichtet sind Sie dazu aber nicht.

    Und: Sobald Ihr Fitnessstudio wieder öffnet, müssen Sie ebenfalls nur die Leistungen bezahlen, die Ihnen auch tatsächlich angeboten werden. Bei einem eingeschränkten Angebot - zum Beispiel einer weiterhin geschlossenen Sauna oder einem reduzierten Kursprogramm - könnte dieser Aspekt relevant werden.

    Im Klartext: Auch wenn ein Lockdown vorüber ist, haben Sie gute Karten, sich einen Teil Ihrer Beiträge von Fitness First zurückzuholen. Fitnessstudio-Erstattung hilft Ihnen dabei. Unser Team arbeitet mit spezialisierten Anwälten zusammen und setzt Ihr Recht für Sie durch.

    Kann ich meine Mitgliedschaft bei Fitness First Germany wegen Corona kündigen?

    Es gibt kein Sonderkündigungsrecht wegen der Corona-Krise. Sie können also nicht außerordentlich (fristlos) kündigen, weil das Fitnessstudio vorübergehend schließen musste.

    Aber: Sie können Ihre Mitgliedschaft bei Fitness First während der Corona-Krise ganz normal, d.h. ordentlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum nächstmöglichen Datum kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt bei einer Mindestvertragslaufzeit von 12 oder 24 Monaten mindestens 30 Tage vor Vertragsende. Näheres steht in Ihrem Vertrag oder den AGB von Ihrem Fitness First Studio. Sollte die Kündigung nicht rechtzeitig erfolgen, so könnte sich Ihr Vertrag automatisch verlängern. Beispiel: Sie haben am 1. März 2020 einen Vertrag bei Fitness First mit einer Laufzeit über ein Jahr geschlossen. Dann können Sie fristgerecht zum 28. Februar 2021 kündigen. Beachten Sie bitte die Vertragsbedingungen Ihres Fitnessstudios.

    Da aktuell nicht vorhersehbar ist, wie lange Ihr Fitness First Studio geschlossen bleiben muss und die ausreichende Immunisierung der Bevölkerung noch einige Zeit dauern wird, ist eine Kündigung durchaus legitim.

    Wird mein Vertrag mit Fitness First Germany wegen Corona automatisch verlängert?

    Wegen des Corona-Lockdowns haben zahlreiche Hobbysportler ihr Workout ins Freie oder in die eigenen vier Wände verlegt — und ihre Mitgliedschaft im Fitnessstudio gekündigt. Für die Betreiber ist dies ein schwerer wirtschaftlicher Schlag. Gleichwohl ist es mit dem geltenden Recht nicht vereinbar, wenn einzelne Studios eine Kündigung ihrer Kunden nicht akzeptieren wollen.

    Den Verbraucherzentralen in Deutschland sind bereits Fälle bekannt, in denen Fitnessstudios auf die ordnungsgemäße Kündigung eines Vertrags mit einer kostenpflichtigen Vertragsverlängerung um drei Monate reagiert haben. Manchmal verlängerten sie die Verträge um exakt die Zeiten, in denen das Studio coronabedingt geschlossen bleiben musste. Dieses Vorgehen ist illegal!

    Eine Rechtsgrundlage dafür gibt es jedenfalls nicht. Die im Vertrag ursprünglich vereinbarte Laufzeit und auch ihr Ende gilt trotz Corona. Verbraucher müssen sich das rechtswidrige Vorgehen ihres Fitnessstudios nicht bieten lassen und können ihr Geld zurückfordern.

    Wie kann ich meinen Vertrag bei Fitness First Germany kündigen?

    Eine korrekte (und nachweisbare) Kündigung bei Fitness First erfordert etwas Aufwand. Die sicherste Kündigung sollte schriftlich auf dem Postweg erfolgen. Telefonische Kündigungen werden nicht akzeptiert. Die Kündigung bei Fitness First bedarf auf jeden Fall der Textform, d.h., dass grundsätzlich auch eine Kündigung per E-Mail an service@fitnessfirst.de erfolgen kann. Kündigungen per E-Mail können allerdings auch zu Diskussionen und späteren Streitigkeiten führen.

    Bei Fitness First gibt es die Möglichkeit von beitragsfreien Pausen, sofern ein Nachweis vorliegt, dass eine sportliche Tätigkeit nicht möglich ist (z.B. Krankheitsfall, Schwangerschaft oder beruflich veranlasste Abwesenheit). Die Pause muss ausdrücklich verlangt werden. Fitness First nennt dies „beantragen“. Aber Achtung: die Pause wird immer nur für volle Mitgliedsmonate gewährt und Fitness First gewährt keine Pause bei gekündigter Mitgliedschaft. Was bedeutet die „Pause“ bei Fitness First? Die Beiträge gibt es jedenfalls nicht. Das Fitnessstudio verlängert einfach die Mitgliedschaft um die Pausenmonate. Diese werden quasi ans Vertragsende beitragsfrei „drangehängt“. Während der beantragten Pausen darf man die Fitnessstudios nicht nutzen, auch nicht ein bisschen. Außerdem gibt es bei Fitness First die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung, z.B. im Falle einer schweren Erkrankung, die dauerhaft kein Training mehr zulässt. Hierfür ist der Nachweis mittels eines ärztlichen Attests nötig. Im Übrigen muss auf die gesetzlichen Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung zurückgegriffen werden.

    So gehen Sie am besten vor, um Ihren Vertrag nachweisbar zu kündigen:

    -Die beste Lösung: Sie stellen Ihre Kündigung per Post als Einwurfeinschreiben mit Rückschein zu. Tipp: Ein fertig formuliertes Kündigungsschreiben können Sie ganz bequem hier bei Fitnessstudio-Erstattung herunterladen, sobald Sie einen Antrag auf Erstattung gestellt haben.

    Bewahren Sie alle Unterlagen sorgfältig auf. Mit ihrer Hilfe können Sie im Falle einer juristischen Auseinandersetzung den Nachweis anbieten, dass Ihre Kündigung bei Fitness First auch tatsächlich eingegangen ist und wann dies geschah.

    Im nächsten Schritt stellen Sie die Zahlungen an Fitness First ein - und zwar ab dem Zeitpunkt, ab dem Ihre fristgerechte Kündigung gilt. Dafür müssen Sie entweder den Dauerauftrag bei Ihrer Bank stoppen oder die SEPA-Einzugsermächtigung widerrufen - je nachdem, wie Sie bisher Ihre Mitgliedsbeiträge abgeführt haben.

    Sollte Fitness First weiterhin Beträge unrechtmäßig von Ihrem Konto abbuchen, können Sie sich diese mit Hilfe Ihrer Bank zurückholen (Achtung: hier gibt es nur eine begrenzte Zeit, in der Sie eine im Voraus erlaubte SEPA-Lastschrift zurückbuchen können – innerhalb von 8 Wochen ab dem Tag der Abbuchung).

    Muss ich den Corona Gutschein von Fitness First Germany annehmen?

    Prinzipiell: Ja. Aber: es gibt auch zahlreiche Ausnahmen.

    Die rechtliche Grundlage findet sich im „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht und im Recht der Europäischen Gesellschaft (SE) und der Europäischen Genossenschaft (SCE)“. Dieses trat am 20. Mai 2020 in Kraft.

    Im Gesetzestext heißt es: „Soweit eine Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstige Freizeiteinrichtung aufgrund der COVID-19-Pandemie zu schließen war oder ist, ist der Betreiber berechtigt, dem Inhaber einer vor dem 8. März 2020 erworbenen Nutzungsberechtigung anstelle einer Erstattung des Entgelts einen Gutschein zu übergeben.“ Und weiter: „Der Wert des Gutscheins muss den gesamten Eintrittspreis oder das gesamte sonstige Entgelt einschließlich etwaiger Vorverkaufsgebühren umfassen. Für die Ausstellung und Übersendung des Gutscheins dürfen keine Kosten in Rechnung gestellt werden.“

    Die Gutschein-Lösung wurde beschlossen, um Unternehmen durch die Corona-Krise wirtschaftlich zu helfen. Den Gutschein können Sie einlösen, sobald Ihr Fitnessstudio wieder öffnet. Unter bestimmten Umständen können Sie sich den Gutscheinbetrag aber auch in Geld auszahlen lassen. Insbesondere wenn:

    • Sie den Gutschein nicht bis zum 31. Dezember 2021 eingelöst haben.
    • oder: wenn die Entgegennahme des Gutscheins für Sie angesichts Ihrer persönlichen Lebensumstände unzumutbar ist.

    So kann etwa die Annahme eines Gutscheins unzumutbar sein, wenn Sie ohne die Auszahlung des Gutscheinbetrags nicht in der Lage sind, existenziell wichtige Lebenshaltungskosten wie Miet- und Energierechnungen zu begleichen. Auch andere Gründe kommen in Frage, sofern Sie sie plausibel erklären und glaubhaft machen können, dass Ihnen die Entgegennahme des Gutscheins für Sie aufgrund der persönlichen Lebensumstände nicht zuzumuten ist. Belege dafür müssen Sie dem Fitnessstudio keine vorlegen. Bei einer möglichen juristischen Auseinandersetzung vor Gericht müssen Sie allerdings sehr wohl beweisen, dass die Schwelle der Zumutbarkeit überschritten ist (z.B. wenn Sie den Gutscheinbetrag für Ihre Lebenshaltungskosten benötigen oder wenn z.B. ein Inkassounternehmen Ihnen wegen der nicht bezahlten Energiekostenrechnung mit weiteren Maßnahmen droht; etc.).

    Übrigens: Für die Fitnesscenter besteht keineswegs die Pflicht, statt einer Erstattung in Geld einen Gutschein auszustellen. Aber andererseits gibt es auch keine Rückwirkung: Sollten Sie als Kunde bereits eine Corona-Erstattung Ihres Fitnessstudios in Geld erhalten haben und will das Fitnessstudio wieder das Geld gegen einen Gutschein eintauschen, dann lassen Sie sich nicht auf diesen Deal ein.

    Sie möchten von vornherein keinen Gutschein, sondern eine Erstattung in Geld? Fitnessstudio-Erstattung hilft Ihnen dabei. Bitte weiterlesen…

    Wie sichere ich mir die Corona Erstattung von Fitness First Germany?

    Falls Sie Mitgliedsbeiträge im Voraus an Ihr Fitnessstudio gezahlt haben, haben Sie für den Zeitraum des Lockdowns einen grundsätzlichen Anspruch auf Erstattung in Geld. So holen Sie sich Ihr Geld von Fitness First zurück:

    1. Selber versuchen: Wenden Sie sich direkt an Fitness First mit der Forderung, Ihre Beiträge für den Zeitraum der coronabedingten Schließung zu erstatten. Am besten mit einem Brief (per Einwurfeinschreiben oder vorab per Fax verschickt). Berechnen Sie die genaue Summe der zu viel gezahlten Beträge und setzen Sie eine Rückzahlungsfrist von 14 Tagen: "Ich fordere Sie auf, mir innerhalb von 14 Tagen, also bis zum (Heutiges Datum plus 14 Tage), die Gesamtsumme von XXX,XX Euro zu erstatten. Meine Kontodaten liegen Ihnen vor."
    2. Sie wenden sich an uns. Wir schreiben Ihren Vertragspartner an und erhalten entweder die Auszahlung oder einen Corona-Gutschein. Falls Ihr Fitnessstudio die Gutschein-Lösung wählt, fordern wir für Sie die Auszahlung des Wertes am 1. Januar 2022 bei Fitness First an und überweisen den Betrag anschließend direkt auf Ihr Konto (abzüglich unserer Gebühren).
    3. Achtung! Viele Anbieter versuchen zu mogeln: Sie zahlen weder aus, noch verschicken Sie einen rechtlich bindenden und korrekt erstellten Corona-Gutschein. Wir sorgen dafür, dass alles im gesetzlichen Rahmen bleibt und korrekt abgewickelt wird. Wenn nötig, klagen wir gegen Fitness First auf Auszahlung bzw. Erfüllung der gesetzlichen Pflicht.
    4. Wenn gewünscht: Wir helfen Ihnen bei der Beendigung des Lastschriftmandats und bei Erstellung der Kündigung Ihres Vertrages mit dem Fitness First Studio. Dafür stellen wir Ihnen ein juristisch geprüftes Kündigungsschreiben zur Verfügung.
    5. Bei möglichen neuen Corona-Restriktionen fordern wir auch für die neue Lockdown-Zeit die erstattungsfähigen Mitgliedsbeiträge für Sie ein und überweisen sie Ihnen nach Erhalt ganz unbürokratisch.

    Fitnessstudio-Erstattung kümmert sich um Ihr Anliegen, bis Sie zu viel gezahlte Mitgliedsbeiträge wieder auf dem Konto haben. Unser Team arbeitet dafür mit erfahrenen Rechtsanwälten zusammen. Probieren Sie uns aus!

    Welche Studios sind Ihnen bekannt?

    Unsere Kunden haben uns bisher beauftragt, Erstattungen von diesen Studios zu erhalten:

    Die oben angegebenen Studios stellen Beispiele von Eingaben unserer Kunden dar. Unser Team prüft die Adressangaben wenn möglich gegen.

    Mal ehrlich - habt ihr schon Geld von den Studios bekommen?

    Die folgende Tabelle zeigt 200 der letzten Zahlungen der von uns angeschriebenen Studios. Wir haben die Angaben anonymisiert und die Werte gerundet, um nicht durch genaue Zahlen Rückschlüsse auf einzelne Kunden zu erlauben.

    Kunde aus 451XX
    29 Euro
    Kunde aus 141XX
    111 Euro
    Kunde aus 676XX
    91 Euro
    Kunde aus 542XX
    66 Euro
    Kunde aus 572XX
    141 Euro
    Kunde aus 520XX
    154 Euro
    Kunde aus 510XX
    154 Euro
    Kunde aus 304XX
    163 Euro
    Kunde aus 135XX
    69 Euro
    Kunde aus 954XX
    141 Euro
    Kunde aus 459XX
    218 Euro
    Kunde aus 135XX
    190 Euro
    Kunde aus 806XX
    185 Euro
    Kunde aus 292XX
    84 Euro
    Kunde aus 124XX
    151 Euro
    Kunde aus 446XX
    145 Euro
    Kunde aus 381XX
    183 Euro
    Kunde aus 124XX
    178 Euro
    Kunde aus 816XX
    192 Euro
    Kunde aus 304XX
    183 Euro
    Kunde aus 124XX
    178 Euro
    Kunde aus 134XX
    148 Euro
    Kunde aus 631XX
    148 Euro
    Kunde aus 221XX
    98 Euro
    Kunde aus 222XX
    192 Euro
    Kunde aus 131XX
    236 Euro
    Kunde aus 382XX
    208 Euro
    Kunde aus 861XX
    138 Euro
    Kunde aus 227XX
    138 Euro
    Kunde aus 152XX
    138 Euro
    Kunde aus 753XX
    138 Euro
    Kunde aus 210XX
    138 Euro
    Kunde aus 809XX
    150 Euro
    Kunde aus 145XX
    150 Euro
    Kunde aus 933XX
    150 Euro
    Kunde aus 508XX
    143 Euro
    Kunde aus 241XX
    134 Euro
    Kunde aus 572XX
    131 Euro
    Kunde aus 717XX
    185 Euro
    Kunde aus 263XX
    143 Euro
    Kunde aus 418XX
    148 Euro
    Kunde aus 382XX
    183 Euro
    Kunde aus 155XX
    173 Euro
    Kunde aus 703XX
    188 Euro
    Kunde aus 301XX
    183 Euro
    Kunde aus 727XX
    188 Euro
    Kunde aus 288XX
    46 Euro
    Kunde aus 354XX
    177 Euro
    Kunde aus 287XX
    150 Euro
    Kunde aus 269XX
    184 Euro
    Kunde aus 201XX
    184 Euro
    Kunde aus 220XX
    184 Euro
    Kunde aus 222XX
    184 Euro
    Kunde aus 372XX
    177 Euro
    Kunde aus 634XX
    177 Euro
    Kunde aus 635XX
    177 Euro
    Kunde aus 353XX
    177 Euro
    Kunde aus 043XX
    177 Euro
    Kunde aus 642XX
    177 Euro
    Kunde aus 343XX
    177 Euro
    Kunde aus 220XX
    177 Euro
    Kunde aus 645XX
    177 Euro
    Kunde aus 484XX
    174 Euro
    Kunde aus 336XX
    174 Euro
    Kunde aus 443XX
    174 Euro
    Kunde aus 448XX
    174 Euro
    Kunde aus 404XX
    174 Euro
    Kunde aus 451XX
    174 Euro
    Kunde aus 506XX
    174 Euro
    Kunde aus 426XX
    174 Euro
    Kunde aus 465XX
    174 Euro
    Kunde aus 465XX
    174 Euro
    Kunde aus 485XX
    174 Euro
    Kunde aus 584XX
    174 Euro
    Kunde aus 458XX
    174 Euro
    Kunde aus 453XX
    174 Euro
    Kunde aus 506XX
    174 Euro
    Kunde aus 513XX
    174 Euro
    Kunde aus 570XX
    174 Euro
    Kunde aus 595XX
    174 Euro
    Kunde aus 333XX
    174 Euro
    Kunde aus 513XX
    174 Euro
    Kunde aus 103XX
    188 Euro
    Kunde aus 809XX
    188 Euro
    Kunde aus 813XX
    188 Euro
    Kunde aus 145XX
    188 Euro
    Kunde aus 890XX
    188 Euro
    Kunde aus 121XX
    188 Euro
    Kunde aus 130XX
    188 Euro
    Kunde aus 165XX
    188 Euro
    Kunde aus 133XX
    188 Euro
    Kunde aus 135XX
    188 Euro
    Kunde aus 134XX
    188 Euro
    Kunde aus 751XX
    188 Euro
    Kunde aus 123XX
    188 Euro
    Kunde aus 815XX
    188 Euro
    Kunde aus 905XX
    188 Euro
    Kunde aus 930XX
    188 Euro
    Kunde aus 880XX
    188 Euro
    Kunde aus 130XX
    188 Euro
    Kunde aus 707XX
    188 Euro
    Kunde aus 701XX
    188 Euro
    Kunde aus 850XX
    188 Euro
    Kunde aus 813XX
    188 Euro
    Kunde aus 133XX
    188 Euro
    Kunde aus 637XX
    188 Euro
    Kunde aus 135XX
    188 Euro
    Kunde aus 124XX
    188 Euro
    Kunde aus 105XX
    188 Euro
    Kunde aus 651XX
    177 Euro
    Kunde aus 016XX
    177 Euro
    Kunde aus 509XX
    188 Euro
    Kunde aus 041XX
    177 Euro
    Kunde aus 520XX
    174 Euro
    Kunde aus 659XX
    177 Euro
    Kunde aus 301XX
    185 Euro
    Kunde aus 422XX
    174 Euro
    Kunde aus 448XX
    174 Euro
    Kunde aus 484XX
    174 Euro
    Kunde aus 135XX
    188 Euro
    Kunde aus 136XX
    243 Euro
    Kunde aus 503XX
    174 Euro
    Kunde aus 011XX
    177 Euro
    Kunde aus 454XX
    174 Euro
    Kunde aus 426XX
    166 Euro
    Kunde aus 391XX
    185 Euro
    Kunde aus 954XX
    168 Euro
    Kunde aus 336XX
    174 Euro
    Kunde aus 646XX
    177 Euro
    Kunde aus 122XX
    188 Euro
    Kunde aus 123XX
    103 Euro
    Kunde aus 954XX
    141 Euro
    Kunde aus 546XX
    177 Euro
    Kunde aus 422XX
    95 Euro
    Kunde aus 503XX
    672 Euro
    Kunde aus 212XX
    116 Euro
    Kunde aus 720XX
    129 Euro
    Kunde aus 720XX
    129 Euro
    Kunde aus 410XX
    140 Euro
    Kunde aus 410XX
    140 Euro
    Kunde aus 404XX
    21 Euro
    Kunde aus 220XX
    23 Euro
    Kunde aus 370XX
    183 Euro
    Kunde aus 126XX
    76 Euro
    Kunde aus 245XX
    91 Euro
    Kunde aus 930XX
    113 Euro
    Kunde aus 229XX
    74 Euro
    Kunde aus 930XX
    113 Euro
    Kunde aus 603XX
    76 Euro
    Kunde aus 261XX
    175 Euro
    Kunde aus 336XX
    169 Euro
    Kunde aus 471XX
    154 Euro
    Kunde aus 470XX
    134 Euro
    Kunde aus 353XX
    137 Euro
    Kunde aus 661XX
    76 Euro
    Kunde aus 661XX
    134 Euro
    Kunde aus 245XX
    91 Euro
    Kunde aus 336XX
    174 Euro
    Kunde aus 812XX
    76 Euro
    Kunde aus 180XX
    76 Euro
    Kunde aus 102XX
    189 Euro
    Kunde aus 283XX
    184 Euro
    Kunde aus 580XX
    46 Euro
    Kunde aus 974XX
    168 Euro
    Kunde aus 974XX
    168 Euro
    Kunde aus 344XX
    13 Euro
    Kunde aus 704XX
    190 Euro
    Kunde aus 471XX
    116 Euro
    Kunde aus 552XX
    122 Euro
    Kunde aus 242XX
    76 Euro
    Kunde aus 210XX
    164 Euro
    Kunde aus 533XX
    148 Euro
    Kunde aus 491XX
    39 Euro
    Kunde aus 104XX
    188 Euro
    Kunde aus 382XX
    154 Euro
    Kunde aus 701XX
    188 Euro
    Kunde aus 511XX
    98 Euro
    Kunde aus 103XX
    188 Euro
    Kunde aus 930XX
    68 Euro
    Kunde aus 125XX
    189 Euro
    Kunde aus 705XX
    111 Euro
    Kunde aus 490XX
    61 Euro
    Kunde aus 552XX
    184 Euro
    Kunde aus 331XX
    76 Euro
    Kunde aus 155XX
    76 Euro
    Kunde aus 460XX
    164 Euro
    Kunde aus 304XX
    155 Euro
    Kunde aus 682XX
    138 Euro
    Kunde aus 704XX
    168 Euro
    Kunde aus 354XX
    157 Euro
    Kunde aus 930XX
    68 Euro
    Kunde aus 301XX
    164 Euro
    Kunde aus 220XX
    185 Euro
    Kunde aus 715XX
    188 Euro
    Kunde aus 972XX
    71 Euro
    Kunde aus 803XX
    168 Euro
    Kunde aus 910XX
    168 Euro
    Kunde aus 446XX
    138 Euro
    Kunde aus 103XX
    188 Euro
    Kunde aus 855XX
    128 Euro

    Update: Das BGH-Urteil vom 04.05.2022 stellt abschliessend klar, dass Studios das Geld zurück zahlen müssen.

    Details zum Urteil finden Sie auf der linken Seite.
    Damit gibt es juristisch keinerlei Möglichkeit für die Studios, die illegal abgebuchten Beträge zu behalten.

    Als einer der führenden Anbieter im Markt können wir - nach über 20.000 bearbeiteten Anfragen - klar sagen, dass Studios oft aus Prinzip erst nach einer erfolgreichen Klage zahlen.

    Daher werden von unseren Anwälten viele tausende Klagen gegen die Studiobetreiber vor Gericht eingereicht.

    Falls Sie Ihre Rückforderung noch nicht geltend gemacht haben, sollten Sie dies umgehend erledigen. Teilweise erhalten unsere Kunden bis zu 1.000 Euro an Beiträgen zurück.

    Können auch Firmenkunden eine Corona Erstattung von Fitness First Germany verlangen?

    Ja, natürlich. Auch Firmenkunden haben einen Erstattungsanspruch in Geld, wenn die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbracht werden. Dies ist bei einer coronabedingten Schließung zweifellos der Fall.

    Sie sind Firmenkunde bei Fitness First und wollen prüfen, ob Sie Anspruch auf eine Erstattung wegen Corona haben? Sprechen Sie uns an! Fitnessstudio-Erstattung arbeitet mit spezialisierten Rechtsanwälten zusammen und hilft Privat- und Firmenkunden dabei, Ihren Anspruch gegenüber Fitness First durchzusetzen.

    Wichtig ist hier: Häufig geht es direkt um mehrere tausend Euro. Daher arbeiten wir in diesen Fällen schon bei der Antragserstellung mit unserer Partnerkanzlei zusammen, um alle relevanten Daten korrekt zu erfassen.

    Mit welchen Tricks versuchen Fitnessstudios zu agieren?

    Update: Das Studio schreibt uns eine Bitte um Fristverlängerung. Das ist normalerweise Zeichen eines ordentlichen Bearbeitungsprozesses. Der volle Text:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ihr Schreiben haben wir erhalten.
    Leider konnten wir bisher, durch die Vielzahl an Anfrage und das damit verbundene erhöhte Arbeitsaufkommen, den von Ihnen gemachten Anspruch, dem Bestehen und der Höhe nach, noch nicht prüfen. Entsprechend bitte wir um Fristverlängerung um weitere 2 Wochen, zum XX.XX.2021.
    Wir möchten uns hierfür bedanken und bitten um kurze Bestätigung.

    Mit freundlichen Grüßen

    i.A. Mitarbeiterin (*Name überschrieben)
    Legal Department


    Generell gilt: Studios möchten gerne die gezahlten Beiträge behalten, da ansonsten eine andere - meist wesentlich teurere - Finanzierung nötig wird. Aktuell vergeben aber nur wenige Banken gerne Darlehen an Unternehmen, die möglicherweise von Insolvenz bedroht sind.

    Uns sind folgende Tricks und Vorgehensweisen bekannt (nicht Fitness First spezifisch):

    • Auf Anschreiben wird nicht reagiert.
    • Auf Anschreiben wird sehr spät reagiert.
    • Der Aufforderung auf Auszahlung wird nicht nachgekommen ("liegt bei der Buchhaltung?").
    • Die Zahlungsaufforderung wird durch Angebot einer schlechteren Alternative durchkreuzt.
    • Eine zweite Aufforderung wird inhaltlich ignoriert, der Kunde ultimativ zur Annahme einer der schlechten Alternativen aufgefordert.
    • Die gezahlten Beträge werden "dem laufenden Vertrag hinten angehängt". Das ist für den Kunden nutzlos und nur sinnvoll, wenn a) der Vertrag weiter genutzt werden soll und b) sofort gekündigt wird. Sonst gibt es keine Nutzungsperiode für den Kunden.
    • Der gesetzlich definierte Gutschein wird nicht versendet, stattdessen gibt es eine weniger nützliche und eingeschränkte Alternative.
    • Der Corona-Gutschein wird falsch ausgegeben, relevante Angaben fehlen.
    • Der Gutschein soll im Studio nach Wiedereröffnung abgeholt werden (trotz gesetzlicher Pflicht zur kostenlosen Übersendung).
    • Der Gutschein soll im persönlichen Gespräch übergeben werden - inklusive "Überzeugungsgespräch" durch einen geschulten Mitarbeiter. Lassen Sie sich nicht den Bären aufbinden!

    Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag bei Fitness First Germany?

    Fitness First bietet verschiedene Vertragsmodelle an: