Im Corona-Lockdown müssen auch Fitnessstudios geschlossen bleiben. Kunden haben für den Zeitraum der Schließung Anspruch auf eine Erstattung. Fitnessstudio-Erstattung sagt Ihnen, wie Sie Ihr Geld von INJOY International Sports- & Wellnessclubs zurückerhalten.
Ja, im Corona-Lockdown muss auch Ihr INJOY Fitnessstudio geschlossen bleiben. Für zu viel gezahlte Beiträge während der Corona-Schließung haben Sie grundsätzlich Anspruch auf eine Erstattung von INJOY.
Der erste nationale Lockdown hatte zuvor am 23. März 2020 begonnen. Fitnessstudios in ganz Deutschland mussten rund zwei Monate lang schließen. Wann sie wieder eröffnen durften, variierte von Bundesland zu Bundesland. An diesen Daten durften INJOY sowie andere Fitnessstudios nach dem ersten Lockdown wieder öffnen:
Am 2. November 2020 trat der sogenannte „Lockdown light“ in Kraft, auf den sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer in Absprache mit der Bundesregierung geeinigt hatten. Auch Fitnessstudios waren betroffen und mussten schließen.
Am 13. Dezember 2020 einigte man sich aufgrund steigender Infektionszahlen auf einen bundesweiten Lockdown bis zum 10. Januar 2021 - auch INJOY und Co. blieben weiterhin geschlossen. Der Lockdown wurde anschließend bis zum 31. Januar 2021 verlängert. Am 19.Januar 2021 wurde der Lockdown erneut verlängert bis zum 14. Februar 2021.
Nein - das ist gesetzlich geregelt. Wenn Ihr Fitnessstudio wegen der Corona-Krise nicht öffnen darf, müssen Sie für diese Zeit keinen Mitgliedsbeitrag zahlen. Ihnen steht ein Zahlungsverweigerungsrecht zu, das Prinzip lautet „Keine Leistung, kein Geld“ und es gilt auch in Zeiten einer Pandemie. Gesetzlich geregelt ist dies in § 326 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Zur Zahlung verpflichtet sind Sie als Kunde ausschließlich für Zeiträume, in denen Sie die im Vertrag festgeschriebenen Dienstleistungen auch wirklich in Anspruch nehmen könnten. So lange das Studio wegen einer Pandemie geschlossen bleibt, ist dies nicht möglich. Auch ein Online-Trainingsprogramm stellt keinen gleichwertigen Ersatz dar. Der überwiegende Teil der Juristen ist sich daher einig, dass Fitnessstudios wie INJOY Ihre Mitgliedsbeiträge bei einer vorübergehenden Schließung wegen Corona-Pandemie erst gar nicht einziehen durften.
Sollten Sie daher eine Lastschrift zurückgegeben haben, dürfen Ihnen dafür auch keine Kosten in Rechnung gestellt werden.
Als Kunde steht es Ihnen selbstverständlich frei, Ihren Mitgliedsbeitrag freiwillig weiterhin zu entrichten, um Ihr Fitnessstudio in einer schweren Zeit zu unterstützen und möglicherweise sogar vor der Insolvenz zu bewahren. Verpflichtet sind Sie dazu aber keineswegs.
Und: Sobald Ihr Fitnessstudio wieder öffnet, müssen Sie ebenfalls nur die Leistungen bezahlen, die Sie auch tatsächlich nutzen können. Bei einem eingeschränkten Angebot - zum Beispiel einer weiterhin geschlossenen Sauna oder einem reduzierten Kursprogramm - könnte dieser Aspekt relevant werden.
Im Klartext: Auch wenn ein Lockdown vorüber ist, haben Sie gute Karten, sich einen Teil Ihrer Beiträge von INJOY zurückzuholen. Fitnessstudio-Erstattung hilft Ihnen dabei. Unser Team arbeitet mit spezialisierten Anwälten zusammen und setzt Ihr Recht für Sie durch.
Nein, denn es gibt kein Sonderkündigungsrecht wegen der Corona-Krise. Sie können also nicht außerordentlich (fristlos) kündigen, weil die Einrichtung vorübergehend schließen musste.
Aber: Sie können Ihre Mitgliedschaft bei INJOY während der Corona-Krise ganz normal zum nächstmöglichen Datum kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt bei einer Mindestvertragslaufzeit von 12 oder 24 Monaten mindestens 30 Tage vor Vertragsende. Sollte die Kündigung nicht rechtzeitig erfolgen, verlängert sich der Vertrag automatisch. Beispiel: Sie haben am 1. März 2020 einen Vertrag bei INJOY mit einer Laufzeit über ein Jahr geschlossen. Dann können Sie fristgerecht zum 28. Februar 2021 kündigen. Beachten Sie bitte die Vertragsbedingungen Ihres Studio-Betreibers. Einige Studios der INJOY-Marke haben in ihren Verträgen abweichende Kündigungsfristen.
Da aktuell nicht klar ist, wie lange Studios noch geschlossen bleiben müssen, und die Impfung der Bevölkerung noch einige Zeit dauern wird, ist eine Kündigung durchaus legitim.
Wegen des Corona-Lockdowns haben zahlreiche Hobbysportler ihr Workout ins Freie oder in die eigenen vier Wände verlegt — und ihre Mitgliedschaft im Fitnessstudio gekündigt. Für die Fitnesscenter ist dies ein schwerer wirtschaftlicher Schlag. Dennoch ist es mit dem geltenden Recht nicht vereinbar, wenn einzelne Studios eine Kündigung ihrer Kunden nicht akzeptieren.
Den Verbraucherzentralen in Deutschland sind Fälle bekannt, in denen Fitnessstudios auf die ordnungsgemäße Kündigung eines Vertrags mit einer kostenpflichtigen Vertragsverlängerung um drei Monate reagiert haben. Manchmal verlängerten sie die Verträge um exakt die Zeiten, in denen das Studio coronabedingt geschlossen bleiben musste. Dieses Vorgehen ist illegal!
Eine Rechtsgrundlage dafür gibt es nicht. Die im Vertrag vereinbarte Laufzeit und auch ihr Ende gelten trotz Covid-19 weiterhin. Verbraucher müssen sich das gesetzwidrige Vorgehen ihres Fitnesscenters nicht bieten lassen und können ihr Geld zurückfordern.
Eine korrekte Kündigung bei INJOY erfordert etwas mehr Aufwand. Die Kündigung muss schriftlich auf dem Postwege erfolgen. Telefonische Kündigungen oder Kündigungen per E-Mail werden nicht akzeptiert.
Wichtig ist bei einer Vertragskündigung bei INJOY der richtige Empfänger. Bei INJOY handelt es sich um eine Fitnessstudio-Kette mit zahlreichen Betreibern. Im Vertrag muss der richtige Vertragspartner genannt sein. An diesen ist die Kündigung zu richten.
Bei INJOY gibt es die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung nur im Falle einer schweren Erkrankung, die kein Training mehr zulässt. Hierfür ist der Nachweis mittels eines ärztlichen Attests nötig. Bei einer zeitlich absehbaren Krankheit kann der Vertrag für die Dauer der Erkrankung ausgesetzt werden. Auch hierfür ist ein ärztliches Attest notwendig. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht bei einer zeitlich absehbaren Krankheit jedoch nicht.
So gehen Sie am besten vor, um Ihren Vertrag nachweisbar zu kündigen:-Die beste Lösung: Sie stellen Ihre Kündigung per Post als Einschreiben mit Rückschein zu. Tipp: Ein Kündigungsschreiben können Sie ganz bequem hier bei Fitnessstudio-Erstattung herunterladen, sobald Sie einen Antrag auf Erstattung gestellt haben.
Bewahren Sie alle Unterlagen sorgfältig auf. Mit ihrer Hilfe können Sie im Falle einer juristischen Auseinandersetzung den Nachweis erbringen, dass Ihre Kündigung bei INJOY auch tatsächlich eingegangen ist und wann dies geschah.
Im nächsten Schritt stellen Sie die Zahlungen an INJOY ein - und zwar ab dem Zeitpunkt, an dem Ihre fristgerechte Kündigung gilt. Dafür müssen Sie entweder den Dauerauftrag bei Ihrer Bank stoppen oder die Einzugsermächtigung per Lastschrift widerrufen - je nachdem, auf welche Art und Weise Sie bislang Ihre Mitgliedsgebühren abgeführt haben.
Sollte INJOY weiterhin Beträge unrechtmäßig von Ihrem Konto abbuchen, können Sie sich diese mit Hilfe Ihrer Bank zurückholen (Achtung: hier gibt es nur eine begrenzte Zeit, in der Sie eine im Voraus erlaubte SEPA-Lastschrift zurückbuchen lassen können – max. innerhalb von 8 Wochen ab dem Tag der Abbuchung).
Prinzipiell: Ja. Es gibt aber Ausnahmen.
Grundlage ist das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht und im Recht der Europäischen Gesellschaft (SE) und der Europäischen Genossenschaft (SCE)“ der Bundesregierung, das am 20. Mai 2020 in Kraft trat.
Im Gesetzestext heißt es: „Soweit eine Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstige Freizeiteinrichtung aufgrund der COVID-19-Pandemie zu schließen war oder ist, ist der Betreiber berechtigt, dem Inhaber einer vor dem 8. März 2020 erworbenen Nutzungsberechtigung anstelle einer Erstattung des Entgelts einen Gutschein zu übergeben.“ Und weiter: „Der Wert des Gutscheins muss den gesamten Eintrittspreis oder das gesamte sonstige Entgelt einschließlich etwaiger Vorverkaufsgebühren umfassen. Für die Ausstellung und Übersendung des Gutscheins dürfen keine Kosten in Rechnung gestellt werden.“
Die Gutschein-Lösung wurde vereinbart, um Unternehmen durch die Corona-Krise zu helfen. Den Gutschein können Sie einlösen, sobald Ihr Fitnessstudio wieder öffnet. Unter bestimmten Umständen können Sie sich den Gutscheinbetrag aber auch auszahlen lassen. Nämlich dann, wenn:
So kann etwa die Annahme eines Gutscheins unzumutbar sein, wenn Sie ohne die Auszahlung des Gutscheinbetrags nicht in der Lage sind, existenziell wichtige Lebenshaltungskosten wie Miet- und Energierechnungen zu begleichen. Auch andere Gründe können zulässig sein, sofern Sie sie plausibel erklären und glaubhaft machen können. Belege dafür müssen Sie dem Fitnessstudio keine vorlegen. Bei einer möglichen juristischen Auseinandersetzung vor Gericht müssen Sie allerdings sehr wohl belegen, dass Sie den Gutscheinbetrag in bar für Ihre Lebenshaltungskosten benötigen.
Übrigens: Für die Fitnesscenter besteht keineswegs die Pflicht, statt einer Erstattung in Geld einen Gutschein auszustellen. Sollten Sie als Kunde bereits eine Corona-Erstattung Ihres Fitnessstudios erhalten haben und sollen die Erstattung nun auf Verlangen des Betreibers wieder gegen einen Gutschein eintauschen, dann lassen Sie sich nicht auf den Deal ein.
Sie möchten von vornherein keinen Gutschein, sondern eine Erstattung in Geld? Fitnessstudio-Erstattung hilft Ihnen dabei. Klicken Sie einfach auf den blauen Knopf in diesem Artikel.
Falls Sie Mitgliedsbeiträge im Voraus an Ihr Fitnessstudio gezahlt haben, haben Sie für den Zeitraum der Corona-Schließung einen grundsätzlichen Anspruch auf Erstattung in Geld. So holen Sie sich Ihr Geld von INJOY zurück:
Fitnessstudio-Erstattung kümmert sich um Ihr Anliegen, bis Sie alle zu viel gezahlten Mitgliedsbeiträge wieder auf dem Konto haben. Unser Team arbeitet dafür mit erfahrenen Rechtsanwälten zusammen. Probieren Sie uns aus!
Unsere Kunden haben uns bisher beauftragt, Erstattungen von diesen Studios zu erhalten:
Die oben angegebenen Studios stellen Beispiele von Eingaben unserer Kunden dar. Unser Team prüft die Adressangaben wenn möglich gegen.
Die folgende Tabelle zeigt 200 der letzten Zahlungen der von uns angeschriebenen Studios. Wir haben die Angaben anonymisiert und die Werte gerundet, um nicht durch genaue Zahlen Rückschlüsse auf einzelne Kunden zu erlauben.
Update: Das BGH-Urteil vom 04.05.2022 stellt abschliessend klar, dass Studios das Geld zurück zahlen müssen.
Details zum Urteil finden Sie auf der linken Seite.
Damit gibt es juristisch keinerlei Möglichkeit für die Studios, die illegal abgebuchten Beträge zu behalten.
Als einer der führenden Anbieter im Markt können wir - nach über 20.000 bearbeiteten Anfragen - klar sagen, dass Studios oft aus Prinzip erst nach einer erfolgreichen Klage zahlen.
Daher werden von unseren Anwälten viele tausende Klagen gegen die Studiobetreiber vor Gericht eingereicht.
Falls Sie Ihre Rückforderung noch nicht geltend gemacht haben, sollten Sie dies umgehend erledigen. Teilweise erhalten unsere Kunden bis zu 1.000 Euro an Beiträgen zurück.
Ja, selbstverständlich. Auch Firmenkunden haben einen Anspruch auf eine Corona-bedingte Erstattung von INJOY, wenn die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbracht worden sind. Dies ist bei einer coronabedingten Schließung zweifellos der Fall.
Sie sind Firmenkunde bei INJOY und wollen prüfen, ob Sie Anspruch auf eine Erstattung wegen Corona haben? Sprechen Sie uns an! Fitnessstudio-Erstattung arbeitet mit spezialisierten Rechtsanwälten zusammen und hilft Privat- und Firmenkunden dabei, Ihren Anspruch gegenüber INJOY durchzusetzen.
Wichtig ist hier: Häufig geht es direkt um mehrere tausend Euro. Daher arbeiten wir in diesen Fällen schon bei der Antragserstellung mit unserer Partnerkanzlei zusammen, um alle relevanten Daten korrekt zu erfassen.
Studios möchten gerne die gezahlten Beiträge behalten, da ansonsten eine andere Finanzierung nötig wird. Aktuell vergeben aber nur wenige Banken gerne Darlehen an von Insolvenz bedrohte Unternehmen.
Uns sind folgende Tricks und Vorgehensweisen bekannt (nicht INJOY-spezifisch):
INJOY bietet verschiedene Vertragsmodelle an:
Wird der Vertrag nicht innerhalb von dreißig Tagen vor Vertragsende gekündigt, erfolgt eine automatische Vertragsverlängerung.
Die Hygieneverordnungen sind in Deutschland von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Jeder Betreiber ist selbst dafür verantwortlich, die in seinem Bundesland aktuell geltenden Hygienebestimmungen einzuhalten. Um Genaueres über die Corona-Regeln zu erfahren, die in Ihrem INJOY-Studio gelten, wenden Sie sich bitte direkt an den Betreiber.
Hier sind einige exemplarische Beispiele für Hygienevorschriften in Fitnessstudios, die einzelne Bundesländer wegen Corona erlassen haben:
Bei einer angeordneten Schließung des Fitnessstudios wegen Corona spielen die Hygienemaßnahmen naturgemäß keine Rolle.
INJOY hat über 150 Standorte, Studios in Ihrer Nähe finden Sie auf der Seite von INJOY unter: Standorte
Grundsätzlich ist das Risiko, sich mit dem Coronavirus zu infizieren, in Innenräumen deutlich höher als im Freien. Grund: Das Virus verbreitet sich über feine Partikelwolken, sogenannte Aerosole, und dies vor allem in schlecht gelüfteten Räumen. Besonders schlecht ist es, wenn Menschen dabei viel atmen, sprechen oder singen - vor allem ersteres ist im Studio ein Problem.
Japanische Wissenschaftler haben berechnet, dass das Risiko einer Indoor-Übertragung verglichen mit dem Übertragungsrisiko draußen 19-mal höher ist. Bei einer Untersuchung in China hatte sich die Virus-Übertragung nur in einem von insgesamt 7.324 Fällen im Freien ereignet. Laut Analyse französischer Forscher hatten sich von 201 analysierten Corona-Ausbrüchen an 22 Orten auf der ganzen Welt 197 in Innenräumen ereignet. Eine großangelegte Meta-Studie der US-Universität Berkeley bestätigte ebenfalls, dass die Gefahr, sich im Freien mit dem Coronavirus zu infizieren, im Vergleich mit der Infektionsgefahr in Innenräumen äußerst gering ist.
Das Übertragungsrisiko ist laut Forschern vom Pasteur-Institut in Paris am höchsten in Restaurants und Bars. Auch Fitnessstudios zählen demnach zu gefährlichen Orten. Wie hoch das Ansteckungsrisiko in Ihrem INJOY -Studio ist, hängt dabei auch von den individuellen Rahmenbedingungen ab. Relevant ist zum Beispiel…
Die Gefahr eines schweren Verlaufs von Covid-19 steigt mit zunehmendem Alter an. Auch Faktoren wie Rauchen, Übergewicht und Vorerkrankungen können das Risiko für eine schwere Coronaerkrankung erhöhen. Für Mitglieder von Risikogruppen ist daher besondere Vorsicht geboten - auch im Fitnessstudio.
INJOY ist eines der führenden Franchise-Unternehmen in der deutschen Fitness und Freizeitbranche. Franchise-Geber ist die INJOY ACISO Fitness & Health Consulting GmbH mit Sitz in München in Deutschland. Die Franchise-Nehmer führen Ihr Studio rechtlich und finanziell selbständig und sind frei in Ihrem gestalterischen Rahmen. Sie können damit optimal im regionalen Markt- und Wettbewerbsumfeld agieren.
Das Unternehmen INJOY Fitness als Franchise der ACISO Fitness & Health Consulting GmbH betreibt mehr als 110 Studios in Deutschland und europaweit mehr als 160 Studios. Gegründet wurde es 2002 in Dorsten. Anfang 2014 wurde eine strategische Allianz mit der Genossenschaft Migros Zürich beschlossen. Am 01.01.2016 übernahm Migros 100% der Anteile an der INJOY-Muttergesellschaft INLINE Unternehmensberatung für Fitness- und Wellnessanlagen GmbH. 2019 fusionierten die Unternehmensberatung INLINE und Greinwalder & Partner. Hieraus entstand die ACISO Fitness & Health Consulting GmbH mit Sitz in München.
Unterschiedlich. Da jedes Studio ein eigenständiger Franchisepartner ist, gibt es keine verlässlichen Zahlen zur Widerstandskraft der Unternehmen.
Da Injoy als Unternehmen lediglich als Franchisegeber arbeitet, haftet die INJOY ACISO Fitness & Health Consulting GmbH nicht für die von Ihnen gezahlten Beiträge.
Im Endeffekt besteht also ein schwer einschätzbares Liquiditätsrisiko je Studio.
Die Gerichte in Deutschland haben tausende von Klagen zu diesem Thema vorliegen. Unseres Wissens nach verlieren die Studios praktisch jeden Fall, bei dem es um eine Rückzahlung geht.
Alleine unsere Firma hat schon über 2.000 Klagen vorbereitet, und täglich werden es mehr.
Update 04.05.2022: Der Bundesgerichtshof hat am 04.05.2022 ein Urteil gegen einen Studiobetreiber veröffentlicht, welches die weiteren restlichen Auseinandersetzungen sehr, sehr einfach werden lässt.
Sie finden das Urteil hier: Bundesgerichtshof vom 04.05.2022.
Falls Sie bisher Ihre Forderung nicht eingereicht haben, sollten Sie dies umgehend erledigen.