Im Corona-Lockdown müssen auch Fitness First Germany Studios geschlossen bleiben. Kunden haben für den Zeitraum der Schließung allerdings Rechte. So besteht ein Anspruch auf Nichtabbuchung der Mitgliedsbeiträge. Wenn diese bereits abgebucht wurden, so steht den Kunden grundsätzlich ein Anspruch auf Erstattung der Beiträge zu. Fitnessstudio-Erstattung sagt Ihnen, wie Sie Ihr Geld von Fitness First zurückerhalten.
Update: Das Studio hat einen professionellen Austausch mit uns angefangen, bittet aber um eine Fristverlängerung für die Bearbeitung unserer Forderungen. Wir haben diese Verlängerung in Anbetracht der Arbeitslast für die Rechtsabteilung gewährt. Wir gehen von einer korrekten Bearbeitung unserer Forderungen für unsere Kunden aus. Details der Anfrage des Studios stehen weiter unten.
Zusätzlich bestätigen uns einige unsere Kunden den Erhalt von Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach unserem Tätigwerden.
Ja, im Corona-Lockdown muss auch Ihr Fitness First Studio geschlossen bleiben. Für zu viel abgebuchte Beiträge während dieser Zeit haben Sie aber einen grundsätzlichen Anspruch auf Beitragserstattung von Fitness First.
Der erste nationale Lockdown hatte zuvor am 23. März 2020 begonnen. Fitnessstudios in ganz Deutschland mussten rund zwei Monate lang schließen. Wann sie wieder eröffnen durften, variierte von Bundesland zu Bundesland. An diesen Daten durften Fitness First Studios sowie andere Fitnessstudios nach dem ersten Lockdown wieder öffnen:
Am 2. November 2020 trat der sogenannte „Lockdown light“ in Kraft, auf den sich die Bundesregierung und Bundesländer geeinigt hatten. Auch Fitness First Studios waren betroffen und mussten schließen.
Am 13. Dezember 2020 einigte man sich aufgrund steigender Infektionszahlen auf die Verlängerung des bundesweiten Lockdowns bis zum 10. Januar 2021 - auch Fitness First und Co. blieben weiterhin geschlossen. Der Lockdown wurde anschließend zuerst bis zum 31. Januar 2021 und daraufhin bis zum 14. Februar 2021 verlängert.
Nein. Wenn Ihr Fitness First Studio wegen der Corona-Pandemie nicht öffnen darf, besteht keine Pflicht, für diese Zeit an das Fitnessstudio Mitgliedsbeiträge zu zahlen. Ihnen steht ein Zahlungsverweigerungsrecht zu, weil Sie von der Zahlungspflicht kraft Gesetzes befreit sind. Und das gilt auch in Zeiten einer Pandemie. Ein „force majeure“, Naturereignis oder einen hoheitlichen Eingriff bzw. außergewöhnlichen Umstand kennt das Gesetz in diesem Zusammenhang nicht. Das Prinzip lautet: „Keine Leistung vom Fitnessstudio, kein Anspruch auf Geld“. Gesetzlich geregelt ist dies in § 326 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Zur Zahlung verpflichtet sind Sie als Kunde ausschließlich für Zeiträume, in denen das Fitnessstudio die im Vertrag vereinbarten Dienstleistungen auch tatsächlich erbringen konnte. So lange das Studio wegen einer Pandemie geschlossen bleibt, ist dies nicht möglich. Auch ein Online-Trainingsprogramm stellt keinen gleichwertigen Ersatz für das geschuldete Training in den Räumlichkeiten des Fitnessstudios dar. Der überwiegende Teil der Juristen ist sich daher einig, dass Fitnessstudios wie Fitness First die von Ihnen geforderten Mitgliedsbeiträge auch bei einer vorübergehenden Schließung wegen Corona-Pandemie erst gar nicht abbuchen durften.
Sollten Sie daher eine Lastschrift zurückgegeben haben, dürfen Ihnen dafür auch keine Kosten in Rechnung gestellt werden.
Als Kunde steht es Ihnen selbstverständlich frei, Ihren Mitgliedsbeitrag freiwillig zu entrichten, um Ihr Fitnessstudio in einer schweren Zeit zu unterstützen und möglicherweise sogar vor der Insolvenz zu bewahren. Verpflichtet sind Sie dazu aber nicht.
Und: Sobald Ihr Fitnessstudio wieder öffnet, müssen Sie ebenfalls nur die Leistungen bezahlen, die Ihnen auch tatsächlich angeboten werden. Bei einem eingeschränkten Angebot - zum Beispiel einer weiterhin geschlossenen Sauna oder einem reduzierten Kursprogramm - könnte dieser Aspekt relevant werden.
Im Klartext: Auch wenn ein Lockdown vorüber ist, haben Sie gute Karten, sich einen Teil Ihrer Beiträge von Fitness First zurückzuholen. Fitnessstudio-Erstattung hilft Ihnen dabei. Unser Team arbeitet mit spezialisierten Anwälten zusammen und setzt Ihr Recht für Sie durch.
Es gibt kein Sonderkündigungsrecht wegen der Corona-Krise. Sie können also nicht außerordentlich (fristlos) kündigen, weil das Fitnessstudio vorübergehend schließen musste.
Aber: Sie können Ihre Mitgliedschaft bei Fitness First während der Corona-Krise ganz normal, d.h. ordentlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum nächstmöglichen Datum kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt bei einer Mindestvertragslaufzeit von 12 oder 24 Monaten mindestens 30 Tage vor Vertragsende. Näheres steht in Ihrem Vertrag oder den AGB von Ihrem Fitness First Studio. Sollte die Kündigung nicht rechtzeitig erfolgen, so könnte sich Ihr Vertrag automatisch verlängern. Beispiel: Sie haben am 1. März 2020 einen Vertrag bei Fitness First mit einer Laufzeit über ein Jahr geschlossen. Dann können Sie fristgerecht zum 28. Februar 2021 kündigen. Beachten Sie bitte die Vertragsbedingungen Ihres Fitnessstudios.
Da aktuell nicht vorhersehbar ist, wie lange Ihr Fitness First Studio geschlossen bleiben muss und die ausreichende Immunisierung der Bevölkerung noch einige Zeit dauern wird, ist eine Kündigung durchaus legitim.
Wegen des Corona-Lockdowns haben zahlreiche Hobbysportler ihr Workout ins Freie oder in die eigenen vier Wände verlegt — und ihre Mitgliedschaft im Fitnessstudio gekündigt. Für die Betreiber ist dies ein schwerer wirtschaftlicher Schlag. Gleichwohl ist es mit dem geltenden Recht nicht vereinbar, wenn einzelne Studios eine Kündigung ihrer Kunden nicht akzeptieren wollen.
Den Verbraucherzentralen in Deutschland sind bereits Fälle bekannt, in denen Fitnessstudios auf die ordnungsgemäße Kündigung eines Vertrags mit einer kostenpflichtigen Vertragsverlängerung um drei Monate reagiert haben. Manchmal verlängerten sie die Verträge um exakt die Zeiten, in denen das Studio coronabedingt geschlossen bleiben musste. Dieses Vorgehen ist illegal!
Eine Rechtsgrundlage dafür gibt es jedenfalls nicht. Die im Vertrag ursprünglich vereinbarte Laufzeit und auch ihr Ende gilt trotz Corona. Verbraucher müssen sich das rechtswidrige Vorgehen ihres Fitnessstudios nicht bieten lassen und können ihr Geld zurückfordern.
Eine korrekte (und nachweisbare) Kündigung bei Fitness First erfordert etwas Aufwand. Die sicherste Kündigung sollte schriftlich auf dem Postweg erfolgen. Telefonische Kündigungen werden nicht akzeptiert. Die Kündigung bei Fitness First bedarf auf jeden Fall der Textform, d.h., dass grundsätzlich auch eine Kündigung per E-Mail an service@fitnessfirst.de erfolgen kann. Kündigungen per E-Mail können allerdings auch zu Diskussionen und späteren Streitigkeiten führen.
Bei Fitness First gibt es die Möglichkeit von beitragsfreien Pausen, sofern ein Nachweis vorliegt, dass eine sportliche Tätigkeit nicht möglich ist (z.B. Krankheitsfall, Schwangerschaft oder beruflich veranlasste Abwesenheit). Die Pause muss ausdrücklich verlangt werden. Fitness First nennt dies „beantragen“. Aber Achtung: die Pause wird immer nur für volle Mitgliedsmonate gewährt und Fitness First gewährt keine Pause bei gekündigter Mitgliedschaft. Was bedeutet die „Pause“ bei Fitness First? Die Beiträge gibt es jedenfalls nicht. Das Fitnessstudio verlängert einfach die Mitgliedschaft um die Pausenmonate. Diese werden quasi ans Vertragsende beitragsfrei „drangehängt“. Während der beantragten Pausen darf man die Fitnessstudios nicht nutzen, auch nicht ein bisschen. Außerdem gibt es bei Fitness First die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung, z.B. im Falle einer schweren Erkrankung, die dauerhaft kein Training mehr zulässt. Hierfür ist der Nachweis mittels eines ärztlichen Attests nötig. Im Übrigen muss auf die gesetzlichen Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung zurückgegriffen werden.
So gehen Sie am besten vor, um Ihren Vertrag nachweisbar zu kündigen:-Die beste Lösung: Sie stellen Ihre Kündigung per Post als Einwurfeinschreiben mit Rückschein zu. Tipp: Ein fertig formuliertes Kündigungsschreiben können Sie ganz bequem hier bei Fitnessstudio-Erstattung herunterladen, sobald Sie einen Antrag auf Erstattung gestellt haben.
Bewahren Sie alle Unterlagen sorgfältig auf. Mit ihrer Hilfe können Sie im Falle einer juristischen Auseinandersetzung den Nachweis anbieten, dass Ihre Kündigung bei Fitness First auch tatsächlich eingegangen ist und wann dies geschah.
Im nächsten Schritt stellen Sie die Zahlungen an Fitness First ein - und zwar ab dem Zeitpunkt, ab dem Ihre fristgerechte Kündigung gilt. Dafür müssen Sie entweder den Dauerauftrag bei Ihrer Bank stoppen oder die SEPA-Einzugsermächtigung widerrufen - je nachdem, wie Sie bisher Ihre Mitgliedsbeiträge abgeführt haben.
Sollte Fitness First weiterhin Beträge unrechtmäßig von Ihrem Konto abbuchen, können Sie sich diese mit Hilfe Ihrer Bank zurückholen (Achtung: hier gibt es nur eine begrenzte Zeit, in der Sie eine im Voraus erlaubte SEPA-Lastschrift zurückbuchen können – innerhalb von 8 Wochen ab dem Tag der Abbuchung).
Prinzipiell: Ja. Aber: es gibt auch zahlreiche Ausnahmen.
Die rechtliche Grundlage findet sich im „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht und im Recht der Europäischen Gesellschaft (SE) und der Europäischen Genossenschaft (SCE)“. Dieses trat am 20. Mai 2020 in Kraft.
Im Gesetzestext heißt es: „Soweit eine Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstige Freizeiteinrichtung aufgrund der COVID-19-Pandemie zu schließen war oder ist, ist der Betreiber berechtigt, dem Inhaber einer vor dem 8. März 2020 erworbenen Nutzungsberechtigung anstelle einer Erstattung des Entgelts einen Gutschein zu übergeben.“ Und weiter: „Der Wert des Gutscheins muss den gesamten Eintrittspreis oder das gesamte sonstige Entgelt einschließlich etwaiger Vorverkaufsgebühren umfassen. Für die Ausstellung und Übersendung des Gutscheins dürfen keine Kosten in Rechnung gestellt werden.“
Die Gutschein-Lösung wurde beschlossen, um Unternehmen durch die Corona-Krise wirtschaftlich zu helfen. Den Gutschein können Sie einlösen, sobald Ihr Fitnessstudio wieder öffnet. Unter bestimmten Umständen können Sie sich den Gutscheinbetrag aber auch in Geld auszahlen lassen. Insbesondere wenn:
So kann etwa die Annahme eines Gutscheins unzumutbar sein, wenn Sie ohne die Auszahlung des Gutscheinbetrags nicht in der Lage sind, existenziell wichtige Lebenshaltungskosten wie Miet- und Energierechnungen zu begleichen. Auch andere Gründe kommen in Frage, sofern Sie sie plausibel erklären und glaubhaft machen können, dass Ihnen die Entgegennahme des Gutscheins für Sie aufgrund der persönlichen Lebensumstände nicht zuzumuten ist. Belege dafür müssen Sie dem Fitnessstudio keine vorlegen. Bei einer möglichen juristischen Auseinandersetzung vor Gericht müssen Sie allerdings sehr wohl beweisen, dass die Schwelle der Zumutbarkeit überschritten ist (z.B. wenn Sie den Gutscheinbetrag für Ihre Lebenshaltungskosten benötigen oder wenn z.B. ein Inkassounternehmen Ihnen wegen der nicht bezahlten Energiekostenrechnung mit weiteren Maßnahmen droht; etc.).
Übrigens: Für die Fitnesscenter besteht keineswegs die Pflicht, statt einer Erstattung in Geld einen Gutschein auszustellen. Aber andererseits gibt es auch keine Rückwirkung: Sollten Sie als Kunde bereits eine Corona-Erstattung Ihres Fitnessstudios in Geld erhalten haben und will das Fitnessstudio wieder das Geld gegen einen Gutschein eintauschen, dann lassen Sie sich nicht auf diesen Deal ein.
Sie möchten von vornherein keinen Gutschein, sondern eine Erstattung in Geld? Fitnessstudio-Erstattung hilft Ihnen dabei. Bitte weiterlesen…
Falls Sie Mitgliedsbeiträge im Voraus an Ihr Fitnessstudio gezahlt haben, haben Sie für den Zeitraum des Lockdowns einen grundsätzlichen Anspruch auf Erstattung in Geld. So holen Sie sich Ihr Geld von Fitness First zurück:
Fitnessstudio-Erstattung kümmert sich um Ihr Anliegen, bis Sie zu viel gezahlte Mitgliedsbeiträge wieder auf dem Konto haben. Unser Team arbeitet dafür mit erfahrenen Rechtsanwälten zusammen. Probieren Sie uns aus!
Unsere Kunden haben uns bisher beauftragt, Erstattungen von diesen Studios zu erhalten:
Die oben angegebenen Studios stellen Beispiele von Eingaben unserer Kunden dar. Unser Team prüft die Adressangaben wenn möglich gegen.
Die folgende Tabelle zeigt 200 der letzten Zahlungen der von uns angeschriebenen Studios. Wir haben die Angaben anonymisiert und die Werte gerundet, um nicht durch genaue Zahlen Rückschlüsse auf einzelne Kunden zu erlauben.
Update: Das BGH-Urteil vom 04.05.2022 stellt abschliessend klar, dass Studios das Geld zurück zahlen müssen.
Details zum Urteil finden Sie auf der linken Seite.
Damit gibt es juristisch keinerlei Möglichkeit für die Studios, die illegal abgebuchten Beträge zu behalten.
Als einer der führenden Anbieter im Markt können wir - nach über 20.000 bearbeiteten Anfragen - klar sagen, dass Studios oft aus Prinzip erst nach einer erfolgreichen Klage zahlen.
Daher werden von unseren Anwälten viele tausende Klagen gegen die Studiobetreiber vor Gericht eingereicht.
Falls Sie Ihre Rückforderung noch nicht geltend gemacht haben, sollten Sie dies umgehend erledigen. Teilweise erhalten unsere Kunden bis zu 1.000 Euro an Beiträgen zurück.
Ja, natürlich. Auch Firmenkunden haben einen Erstattungsanspruch in Geld, wenn die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbracht werden. Dies ist bei einer coronabedingten Schließung zweifellos der Fall.
Sie sind Firmenkunde bei Fitness First und wollen prüfen, ob Sie Anspruch auf eine Erstattung wegen Corona haben? Sprechen Sie uns an! Fitnessstudio-Erstattung arbeitet mit spezialisierten Rechtsanwälten zusammen und hilft Privat- und Firmenkunden dabei, Ihren Anspruch gegenüber Fitness First durchzusetzen.
Wichtig ist hier: Häufig geht es direkt um mehrere tausend Euro. Daher arbeiten wir in diesen Fällen schon bei der Antragserstellung mit unserer Partnerkanzlei zusammen, um alle relevanten Daten korrekt zu erfassen.
Update: Das Studio schreibt uns eine Bitte um Fristverlängerung. Das ist normalerweise Zeichen eines ordentlichen Bearbeitungsprozesses. Der volle Text:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Schreiben haben wir erhalten.
Leider konnten wir bisher, durch die Vielzahl an Anfrage und das damit verbundene erhöhte Arbeitsaufkommen, den von Ihnen gemachten Anspruch, dem Bestehen und der Höhe nach, noch nicht prüfen. Entsprechend bitte wir um Fristverlängerung um weitere 2 Wochen, zum XX.XX.2021.
Wir möchten uns hierfür bedanken und bitten um kurze Bestätigung.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Mitarbeiterin (*Name überschrieben)
Legal Department
Generell gilt: Studios möchten gerne die gezahlten Beiträge behalten, da ansonsten eine andere - meist wesentlich teurere - Finanzierung nötig wird. Aktuell vergeben aber nur wenige Banken gerne Darlehen an Unternehmen, die möglicherweise von Insolvenz bedroht sind.
Uns sind folgende Tricks und Vorgehensweisen bekannt (nicht Fitness First spezifisch):
Fitness First bietet verschiedene Vertragsmodelle an:
Der abgeschlossene Vertrag verlängert sich grundsätzlich um die Dauer der ursprünglichen Vertragslaufzeit. Bedeutet: Monatsvertrag – um einen Monat; Halbjahresvertrag – um das nächste halbe Jahr. Allerdings ist diese automatische Verlängerung auf maximal 12 Monate begrenzt. Die Kündigungsfrist beträgt im Allgemeinen einen Monat zum Ende der Vertragslaufzeit. Wenn die Vertragslaufzeit jedoch nur einen Monat beträgt, so ist die Kündigungsfirst 14 Tage vor Ende des Vertragsmonats.
Die Hygieneverordnungen sind in Deutschland von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Jeder Betreiber ist selbst dafür verantwortlich, die in seinem Bundesland aktuell geltenden Hygienebestimmungen einzuhalten. Um Genaueres über die Corona-Regeln zu erfahren, die in Ihrem Fitness First-Studio gelten, wenden Sie sich bitte direkt an Ihr Clubstudio.
Hier sind einige exemplarische Beispiele für Hygienevorschriften in Fitnessstudios, die einzelne Bundesländer wegen Corona erlassen haben:
Bei einer angeordneten Schließung des Fitnessstudios wegen Corona spielen die Hygienemaßnahmen naturgemäß keine Rolle.
Fitness First hat viele Standorte, vor allem in Berlin, Hamburg, München, Düsseldorf, Köln, und in vielen weiteren Städten. Studios in Ihrer Nähe finden Sie auf der Seite von Fitness First unter:
Grundsätzlich ist das Risiko, sich mit dem Coronavirus zu infizieren, in Innenräumen deutlich höher als im Freien. Grund: Das Virus verbreitet sich über feine Partikelwolken, sogenannte Aerosole, und dies vor allem in schlecht gelüfteten Räumen. Besonders schlecht ist es, wenn Menschen dabei intensiv atmen, viel sprechen oder laut singen - vor allem ersteres ist im Fitnessstudio ein Problem.
Japanische Wissenschaftler haben berechnet, dass das Risiko einer Indoor-Übertragung verglichen mit dem Übertragungsrisiko draußen rund 19-mal höher ist. Bei einer Untersuchung in China hatte sich die Virus-Übertragung nur in einem von insgesamt 7.324 Fällen im Freien ereignet. Laut Analyse französischer Forscher hatten sich von 201 analysierten Corona-Ausbrüchen an 22 Orten auf der ganzen Welt 197 in Innenräumen ereignet. Eine großangelegte Meta-Studie der US-Universität Berkeley bestätigte ebenfalls, dass die Gefahr, sich im Freien mit dem Coronavirus zu infizieren, im Vergleich mit der Infektionsgefahr in Innenräumen äußerst gering ist.
Das Übertragungsrisiko ist laut Forschern vom Pasteur-Institut in Paris am höchsten in stark frequentierten Orten wie Restaurants und Bars. Auch Fitnessstudios zählen demnach zu solchen Risikoorten. Wie hoch das Ansteckungsrisiko in Ihrem Fitness First Studio ist, hängt dabei auch von den individuellen Rahmenbedingungen ab. Relevant ist zum Beispiel:
Die Gefahr eines schweren Verlaufs von Covid-19 steigt mit zunehmendem Alter an. Auch Faktoren wie Rauchen, Übergewicht und Vorerkrankungen können das Risiko für eine schwere Coronaerkrankung erhöhen. Für Mitglieder von Risikogruppen ist daher besondere Vorsicht geboten - auch im Fitnessstudio.
Fitness First ist einer der weltweit größten Betreiber von Fitnessstudios. Das Unternehmen agiert in verschiedenen Ländern unter verschiedenen Namen. In Deutschland werden die Clubs von der Fitness First Germany GmbH mit Sitz in Frankfurt betrieben.
Sämtliche Studios sind mit einem Wellnessbereich ausgestattet. Dort können Saunen, Dampfbäder, Ruheräume und kostenpflichtige Solarien genutzt werden. Neben Cardio- und Kraftgeräten, Freihantel-, Stretching- und Personal-Training-Bereichen bietet Fitness First seinen Mitgliedern in Deutschland in allen Clubs auch Gruppenfitnesskurse an.
Die Geschichte der Fitness First Studios in Deutschland beginnt in 1991. In diesem Jahr wurde die Fitness Company Freizeitanlagen GmbH gegründet. Ab 1994 kamen weitere Clubs in Frankfurt hinzu. Bereits 1998 wurde die Namensgeberin der jetzigen Clubs, die Fitnesskette Fitness First – die größte britische Fitnesskette – mit 50 % an der Fitness Company beteiligt. In den darauffolgenden zehn Jahren kam es zu einer raschen und deutschlandweiten Expansion. Seit 2002 ist die deutsche Fitness Company eine hundertprozentige Tochter des britischen Unternehmens Fitness First Group Ltd., Dorset (UK). Die deutsche Betreiberin wurde in 2009 in Fitness First Germany GmbH umbenannt.
Wir haben in unserem Netzwerk von Banken und Investoren einmal informell um eine Einschätzung der Liquiditätssituation der Fitness First Studios gebeten. Das Feedback war durchweg positiv: Vor der Corona-Krise war die Bonität und Liquidität der Firma gut bis sehr gut.
Fitness First ist vielen Juristen in Erinnerung geblieben, weil die Betreiber vor dem Verwaltungsgericht in Hamburg gegen den zweiten Corona-Lockdown im November 2020 vorgingen und in der ersten Instanz sogar obsiegt hatten (Urteil des VG Hamburg vom 10. November 2020 – 13 E 4550/20). Demnach hätten die Fitness First Studios jedenfalls in Hamburg nicht schließen müssen. Allerdings hat die nächste Instanz, das Hamburgische Oberverwaltungsgericht, diese Entscheidung abgeändert und den Antrag von Fitness First auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt (Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 18. November 2020 – 5 Bs 209/20). Es war ein spannendes Verfahren zu der Zeit, zumal auch in anderen Bundesländern ähnliche Gerichtsverfahren liefen, allerdings bis auf wenige Ausnahmen bereits in der ersten Instanz scheiterten.
Die Gerichte in Deutschland haben tausende von Klagen zu diesem Thema vorliegen. Unseres Wissens nach verlieren die Studios praktisch jeden Fall, bei dem es um eine Rückzahlung geht.
Alleine unsere Firma hat schon über 2.000 Klagen vorbereitet, und täglich werden es mehr.
Update 04.05.2022: Der Bundesgerichtshof hat am 04.05.2022 ein Urteil gegen einen Studiobetreiber veröffentlicht, welches die weiteren restlichen Auseinandersetzungen sehr, sehr einfach werden lässt.
Sie finden das Urteil hier: Bundesgerichtshof vom 04.05.2022.
Falls Sie bisher Ihre Forderung nicht eingereicht haben, sollten Sie dies umgehend erledigen.